Aufenthaltsverordnung
Informationen für internationale Studierende, Auszubildende und Teilnehmer internationaler akademischer Mobilitätsprogramme
Ausländische Staatsbürger*innen und Staatenlose, die in die Russische Föderation kommen, um an der Staatlichen Universität Pensa zu studieren, einschließlich Studentinnen und Studenten voruniversitärer Ausbildungskurse und Teilnehmer*innen internationaler akademischer Mobilitätsprogramme, müssen sich strikt an die Migrationsbestimmungen der Russischen Föderation halten.
Der rechtliche Status eines ausländischen Staatsbürgers in der Russischen Föderation wird hauptsächlich durch die folgenden Gesetze und Vorschriften bestimmt:
- Föderalgesetz vom 15. August 1996 No. 114-FZ “Über die Verfahren zur Ein- und Ausreise aus der Russischen Föderation“;
- Föderalgesetz vom 25. Juli 2002 No. 115-FZ “Über den rechtlichen Status ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation “;
- Föderalgesetz vom 18. Juli 2006 No. 109-FZ “Zur Migrationsregistrierung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Russischen Föderation”;
- Interne Regeln und Vorschriften für ausländische Studierende an der PSU.
Wenn sich ein ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation aufhält, muss er am Ort seines vorübergehenden Aufenthalts eine Migrationsregistrierung beantragen, d.h. das Migrationsbüro der Region Pensa des russischen Innenministeriums über den Ort des Aufenthalts informieren. Ausländische Staatsbürger sollten eine Migrationsregistrierung am Ort des vorübergehenden Aufenthalts gemäß den Verfahren und Bedingungen beantragen, die im Föderalgesetz vom 18. Juli 2006 Nr. 109-FZ „Zur Migrationsregistrierung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Russischen Föderation“ oder im internationalen Vertrag der Russischen Föderation festgelegt sind.
Die Migrationsregistrierung ausländischer Staatsbürger, die an der Staatlichen Universität Pensa studieren (auch auf Einladung der PSU oder unter der Leitung des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulbildung der Russischen Föderation), wird von der Abteilung für Migrationskontrolle und Visaunterstützung durchgeführt.
37 Lermontova Straße, Gebäude 11, Raum 356
Tel.: +7 (8412) 20-28-96
E-mail: foig2011@yandex.ru
Irina Novichkova, Abteilungsleiterin
Obligations and responsibilities of foreign citizens or stateless persons
Initial migration registration for citizens of visa countries
Initial migration registration for citizens of visa-free countries
Migration registration extension
Particular circumstances of migration registration
Дата обновления: 21.03.2021 19:00