Information für ausländische Staatsbürger, die sich ab dem 31.08.2020 in PSU-Studentenwohnheimen niedergelassen haben und einen Einzug planen04.09.2020 09:13
ACHTUNG!!! für ausländische Staatsbürger, die sich ab dem 31.08.2020 in PSU-Studentenwohnheimen niedergelassen haben und einen Einzug planen Auf Grund eines Briefes von dem Amt des föderales Dienstes für Aufsicht auf dem Gebiet des Schutzes der Verbraucherrechte und des Wohlergehens des Menschen in der Region Pensa an den Rektor der PSU vom 31. August 2020 Nr. 58-00-05 / 3-6897-2020 sowie den Artikeln 11, 51 des Bundesgesetzes vom 30.03.1999 Nr. 52-FZ "Über das hygienische und epidemiologische Wohlergehen der Bevölkerung" bitten wir alle ausländischen Studenten, die sich in PSU-Studentenwohnheimen niederlassen möchten und sich bereits ab dem 31.08. In PSU- Studentenwohnheimen niedergelassen haben, eine ärztliche Bescheinigung der medizinischen Organisation an ihrem Wohnort (Registrierung) über das Fehlen von Kontakten mit infektiösen Patienten in den letzten 21 Tagen (einschließlich COVID-19) vorzulegen. Beim Fehlen einer solchen Bescheinigung legen Sie bitte das Ergebnis einer PCR-Untersuchung für COVID-19 vor, die spätestens 3 Tage vor der Ankunft ins Studentenwohnheim durchgeführt wurde. Die Bescheinigungen sollen im Büro Nr. 104, Studentenwohnheim Nr. 6.1 der Aktenleiterin der Abteilung für Unterbringung der ausländischen Studierenden Elizaveta Efimova und dem Leiter der Studentenwohnheimen Nr. 2, 5, 6.1 eingereicht werden, wenn Sie sich bereits befinden. Eine Kopie der Bescheinigung muss auch beim PSU Clinical Medical Center eingereicht werden, um Ihrer persönlichen Karte beigefügt zu werden. |