Zur Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung13.02.2025 10:14
Ab dem 1. Januar 2023 erhalten ausländische Staatsangehörige, die in einer staatlichen Bildungs- oder Wissenschaftsorganisation ein Vollzeitstudium in einem staatlich akkreditierten Bachelor-, Facharzt-, Master-, Residenz-, Assistenz- und Praktikumsstudiengang oder in einem Studiengang zur Ausbildung von wissenschaftlichem und wissenschaftlich-pädagogischem Personal im Aufbaustudium (Adjunctum) in einer staatlichen Bildungs- oder Wissenschaftsorganisation absolvieren, die Möglichkeit, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung (im Folgenden - BAEA) gemäß Artikel 6.2 des Föderalen Gesetzes „Über die Rechtsstellung ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ (im Folgenden - Föderales Gesetz) zu beantragen. BAEA wird für den Zeitraum der Beherrschung des Studienprogramms und die nächsten einhundertachtzig Kalendertage nach Ende des Studienzeitraums ausgestellt; im Falle einer positiven Entscheidung über die Ausstellung einer BAEA wird ein entsprechender Stempel in den Reisepass des ausländischen Bürgers gesetzt. Die Dokumente über die Ausstellung der BAEA werden von einem ausländischen Staatsbürger persönlich oder über das einheitliche Portal der staatlichen und kommunalen Dienste bei der Migrationsbehörde in dem Gebiet, in dem die Ausbildung stattfindet, eingereicht. Die BAEA bietet internationalen Studenten und Doktoranden eine Reihe von Vorteilen:
Nachweis der Beherrschung der russischen Sprache, Kenntnisse der Geschichte und der Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation sind nicht erforderlich. Bei Wechsel in ein Teilzeit- oder Fernstudium oder bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildung in einer staatlichen (wissenschaftlichen) Bildungseinrichtung wird die BAEA gelöscht. Ausführlichere Informationen über die Beantragung einer BAEA finden Sie auf der Website des russischen Innenministeriums in der Rubrik „Aktivitäten“, Unterabschnitt „Staatliche Dienste/Generaldirektion für Migrationsfragen des russischen Innenministeriums“. Sie können sich auch bei der Abteilung für Migrationskontrolle und Visaunterstützung des Amtes für internationale Ausbildung des Institutes für internationale Kooperation, Raum 11-356, Tel. +7(8412) 20-28-96, E-Mail: visaoffice@pnzgu.ru beraten lassen. |